Gilt für die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten über die Funktion „Tour mit Tracking anlegen" im Streckenplaner. Touren mit Kundenstopps sind erst anlegbar, nachdem die AVV im Konto in zwei Schritten bestätigt wurde.
Diese Vereinbarung ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Bei Fragen zur Wirksamkeit oder zur Anpassung an Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.
zwischen
dem Nutzerkonto, das die Tour-mit-Tracking-Funktion von multi-routenplan.de verwendet (nachfolgend „Verantwortlicher")
und
Schröder Onlinemarketing, Sabine Schröder, Liebigweg 6b, 26810 Westoverledingen — nachfolgend „Auftragsverarbeiter".
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Funktion „Tour mit Tracking anlegen" (Streckenplaner, Auto-Modus), bei der der Verantwortliche für jeden Stopp einer Tour eine Kundenbezeichnung und -adresse hinterlegt und dem jeweiligen Kunden einen Tracking-Link zur Verfolgung des Fahrers zur Verfügung stellt. Die einfache Streckenberechnung ohne Tour-Anlage verarbeitet keine personenbezogenen Daten Dritter des Verantwortlichen und ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags (AGB).
Zweck: Anlage und Durchführung von Liefer-/Besuchstouren mit Live-Tracking für die jeweiligen Kunden des Verantwortlichen.
Betroffene Personen: Kunden des Verantwortlichen, die als Stopp einer Tour hinterlegt werden und denen ein Tracking-Link zur Verfolgung des Fahrers zur Verfügung gestellt wird.
Kategorien von Daten: Name/Bezeichnung des Stopps, Adresse, daraus ermittelte Koordinaten, Status des Stopps (offen/angefahren/erledigt/übersprungen) sowie voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (die Nutzung der Funktion gilt als solche Weisung), es sei denn, er ist gesetzlich zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet. Er gewährleistet, dass mit der Verarbeitung betraute Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Der Verantwortliche hat das Recht, jederzeit Weisungen zu Art, Umfang und Verfahren der Verarbeitung zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail) zu bestätigen.
Die vom Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind in Anlage 1 zu dieser Vereinbarung dargestellt, die vollständiger Vertragsbestandteil ist.
| Unterauftragsverarbeiter | Zweck | Ort |
|---|---|---|
| ALL-INKL.COM (ProfiHost AG), Deutschland | Hosting der Anwendung/Datenbank, Versand der AVV-Zustimmungsmails | EU/Deutschland |
| OpenRouteService (HeiGIT gGmbH, Universität Heidelberg) | Berechnung der voraussichtlichen Ankunftszeit (ETA) auf der Kunden-Tracking-Seite | EU/Deutschland |
Alle vorgenannten Unterauftragsverarbeiter befinden sich in der Europäischen Union bzw. in Deutschland; eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt. Die Beauftragung weiterer Unterauftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen vorab angekündigt; widerspricht dieser nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen seiner Möglichkeiten mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Anfragen betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) nach Kapitel III der DSGVO. Soweit eine betroffene Person sich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter, sofern eine Zuordnung möglich ist.
Der Verantwortliche hat das Recht, sich vor Beginn und während der Dauer der Verarbeitung von der Einhaltung der nach dieser Vereinbarung getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem Verantwortlichen die hierfür erforderlichen Auskünfte auf Anfrage in angemessenem Umfang zu erteilen und geeignete Nachweise (z. B. Selbstauskünfte, Dokumentationen) zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der beauftragten Verarbeitung unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden. Die Meldung enthält, soweit bekannt, eine Beschreibung der Art der Verletzung, der betroffenen Datenkategorien und Personengruppen sowie der ergriffenen bzw. vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen.
Touren und die darin enthaltenen Kundenstopp-Daten werden gelöscht, sobald der Verantwortliche die jeweilige Tour löscht oder sein Konto kündigt und dessen Löschung beim Auftragsverarbeiter beantragt. Eine automatische Löschfrist besteht derzeit nicht; der Verantwortliche kann jederzeit die Löschung einzelner Touren oder seines gesamten Kontos verlangen.
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen der DSGVO, insbesondere Art. 82 DSGVO. Im Übrigen haften die Parteien nach Maßgabe der zwischen ihnen bestehenden vertraglichen Vereinbarungen (AGB), soweit diese wirksam sind und der DSGVO nicht entgegenstehen.
Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 Abs. 2 DSGVO) und stellt dem Verantwortlichen die dafür erforderlichen Angaben auf Anfrage zur Aufnahme in dessen eigenes Verzeichnis (Art. 30 Abs. 1 DSGVO) zur Verfügung.
Der Verantwortliche kann diese Vereinbarung und den zugrundeliegenden Nutzungsvertrag fristlos kündigen, wenn der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt, Bestimmungen der DSGVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder sich den Kontrollrechten nach § 8 vertragswidrig widersetzt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1. Vertraulichkeit
2. Integrität
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung